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Mietfahrräder

Mietfahrräder & Ausrüstung

Sie können Ihre eigene Ausrüstung mitbringen oder bei uns mieten. Brauchen Sie noch einen Anhänger, einen Hundekorb, ...?

Auch andere Sonderwünsche erfüllen wir gerne. Fragen Sie uns danach!

  • Elektrisches Fahrrad pro Tag € 25,00
  • 24-Gang Fahrrad* € 12,00 pro Tag
  • Tandem € 20,00 pro Tag
  • Kinderfahrrad € 10,00 pro Tag
  • TrailerBike € 6,00 pro Tag
  • Kinderanhänger € 17,50 pro Tag
  • Kindersitz € 5,00 pro Tag
  • Rennrad € 20,00 pro Tag

*Unsere Mietfahrräder sind alle mit Freilauf. Trommelbremsen vorne und Rollerbremsen hinten.  Das 24-Gang Fahrrad hat Kettenschaltung und zwei Felgenbremsen. 

Klicken Sie hier für die Bilder

 

 Fahrrad

  Elektrisches Fahrrad 

Kinderfahrrad

 

 Kinderanhänger

Kindersitz

 

Fahrrad-Nachläufer/Trailerbike

Tandem

 

 Rennrad

Diebstahlversicherung Mietfahrräder 

Möchten Sie Ihr Mietfahrrad versichern gegen Diebstahl? Die Kosten dieser Versicherung betragen € 3,00 pro Tag pro Fahrrad. Für ein Elektro Rad € 6,00 pro Tag ro Fahrrad. Achten Sie bitte auch die Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermietung und Versicherung von Fahrrädern.

Fahrrad-Pannenhilfe-Versicherung

Unzählige wunderbare und unbeschwerte Fahrradkilometer – das ist es, was wir unseren Kunden wünschen. Trotzdem kommt es manchmal vor, dass es auf der Fahrt zu einer Panne kommt. Wenn Sie dieser Gedanke beunruhigt, dann ist eine Fahrrad-Pannenhilfe-Versicherung das Richtige. Wird diese Versicherung unseres Partners FietsNED im Voraus abgeschlossen, können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen: Bei einer Fahrradpanne während der Fahrt kommt ein FietsNED Fahrradtechniker mit seinem Reparatur-Wagen zu Ihnen und repariert das Fahrrad gleich vor Ort, so dass Sie die Fahrt fortsetzen können. Diese Leistung ist kostenlos für Sie. Kosten für benötigte Ersatzteile müssen Sie jedoch bezahlen, wenn Sie mit Ihrem eigenen Fahrrad unterwegs sind. Bei einem Mietrad von Dutch Bike Tours tragen wir diese Kosten. Wenn das Fahrrad nicht repariert werden kann oder Sie nicht mehr weiterfahren wollen, dann nimmt der Service-Techniker Sie und eine Begleitperson plus Fahrräder in seinem Wagen mit.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Vermietung und Versicherung von Fahrrädern

1. Mietpreis

Den Mietpreis ist festgestellt anhand des bei der Buchung geltende Tarifes oder des nachher vereinbarte Tarifes. Die Tarife sind erwähnt auf der Webseite von Dutch Bike Tours.

2. Zahlung des Mietpreises

a. Der Mieter bezahlt den Mietpreis und alle andere sachdienliche Beträge bevor die Vermietung vor Entgegennahme des Fahrrades/der Fahrräder im Voraus.

b. Falls der Mieter aus welchem Grund denn auch das Fahrrad nicht benutzen kann, trägt der Vermieter keine Haftpflicht für die hervorgehende Kosten und Schäden.

c. im Fall wie erwähnt im Absatz 2.b bleibt der Mieter verpflichtet die völlige Mietsumme und eventuelle andere in der Abrechnung genannten Beträge zu bezahlen ganz übereinstimmend mit der Reisebedingungen von Dutch Bike Tours, sei denn, dass der Mieter in Bezug auf die Mietsumme beweisen kann, dass das nicht benutzen können des Fahrrades eine Folge war eines Defekts der schon anwesend beim Anfang der Mietperiode.

3. Mietperiode

d. Die Mietperiode ist die Periode zwischen den Zeitpunkten der Anfang (Tag der Ankunft) und des Endes (Tag der Abreise) des Radurlaubs, der Buchungsbestätigung gemäß.

e. Verlängerung der Mietperiode ist nur möglich mit Genehmigung des Vermieters und zwar gegen die (Verlängerungs-) Tarife wie beabsichtigt im Absatz 1.

f. Zwischenzeitliche Rückgabe des Fahrrads beendet den Mietvertrag ohne dass Anrecht besteht auf Verringerung der im Vertrag erwähnte oder wegen Verlängerung erhöhte Mietsumme.

g. Das Fahrrad muss beim Ausgabehotel eingeliefert werden spätestens am Tag der Abreise, der Buchungsbestätigung gemäß.

h. Ist das Fahrrad nicht innerhalb der vereinbarte Mietperiode eingeliefert worden, dann verlängert sich die Miete bis zum Zeitpunkt auf dem das Fahrrad eingeliefert wird oder von dem Vermieter zurückbekommen ist, gegen die Tarife wie beabsichtigt im Absatz 1, erhöht mit einer Busse von € 25,00 für jeden Tag dass das Fahrrad zu spät eingeliefert wird oder zurückbekommen ist und unbeschadet des Rechts auf Entschädigung eventuell von dem Vermieter zu leiden Kosten und Schäden.

i. Unbeschadet der Bestimmung im Absatz 3.e hat der Vermieter in diesem Falle das Recht den Mietvertrag lösend zu erklären ohne richterliche Vermittlung und die Rückgabe des Fahrrads unverzüglich zu fordern oder die zurück zu nehmen wo und bei wem das Fahrrad sich befindet. Diese Befugnis hat der Vermieter auch wenn der Mieter einige Bedingungen des Mietvertrages nicht befolgt.

4. Benutzung

a. Das Fahrrad darf nur benutzt werden ihrer normalen Bestimmung gemäß und von dem im Mietvertrag genannten Bereiter. Das Fahrrad muss beim Vermieter rein und sauber eingeliefert werden im Zustand in dem das dem Mieter geliefert wurde.

b. Der Mieter soll wie „ein guter Hausvater" sorgen für das Fahrrad. Der Mieter soll alle Vorkehrungen treffen gegen Beschädigungen, Verlust und Diebstahl.

c. Das Fahrrad darf jedenfalls nicht benutzt werden in den Dünen und auf dem Strand, falls es keine zum Radfahren geeigneten befestigten Wege und/oder Pfade gibt.

5. Schaden, Verlust und Diebstahl

a. Der Mieter haftet für Beschädigungen an oder Verlust des Fahrrads oder dessen Teile, wie auch der Schlüssel und Ketten/ Schlösser, gegen Beträge die von dem Vermieter nach normalen Normen festgestellt werden. Das Fahrrad ist nicht versichert gegen Haftpflicht – oder Kaskoschäden.

6. Versicherung gegen Diebstahl

a. Der Mieter kann das Fahrrad über den Vermieter versichern gegen Diebstahl. Versichert sind: Schäden durch Diebstahl des Fahrrads, ebenso wie Schäden am Fahrrad infolge des Diebstahls. Schäden infolge eines versuchten Diebstahls oder Diebstahls Teile des Fahrrads sind nicht versichert.

7. Prämie

a. Die Prämie für die Diebstahlversicherung beträgt € 3,00 pro Fahrrad pro Tag. 

Für ein elektrisches Rad € 6,00 pro Fahrrad pro Tag. 

Die Anzahl zu berechnen Tage ist in Übereinstimmung mit der Anzahl Fahrradtage wie erwähnt in der Buchungsbestätigung.

8. Haftung/Haftplicht

a. Hat der Mieter im Voraus keine Diebstahlversicherung mit dem Vermieter abgeschlossen dann ist der Mieter völlig verantwortlich für den Betrag welche vom Vermieter nach normalen Normen festgestellt wurde b. Hat der Mieter wohl eine Diebstahlversicherung mit dem Vermieter abgeschlossen , aber das Fahrrad nicht mit dem Schloss verschlossen, dem Vermieter nicht den originellen Fahrradschlüssel übergeben oder nicht ein von der Polizei aufgestelltes Protokoll vorlegen, dann ist der Mieter völlig haftbar für die Beträge die von dem Vermieter nach normalen Normen festgesetzt werden.

9. Kosten während Mietperiode

a. Alle Kosten und Steuer sachdienlich des Fahrrads gehen auf die Rechnung des Mieters. Genauso sind auf seine Rechnung alle Kosten wegen der Benutzung des Fahrrads, wie Fahrradstand, Instandhaltung und Reparaturen.

10. Schlussabsatz

a. Überall wo in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht „das Fahrrad" kann, abhängig von der wirklichen Situation ob ein Fahrrad oder mehrere Fahrräder gemietet werden , gelesen werden „die Fahrräder".

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